§ 1 Gegenstand des Dienstleistungsvertrags
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Haltercoaching, Ausführservice und Betreuung von GUT GEFÜHRT / Inhaberin Melanie Bochmann (im Folgenden GG genannt) und dem/der Tierhalter/in (im Folgenden TH genannt) und deren Hunde.
§ 2 Garantie-Ausschluss
GG übernimmt hinsichtlich des durch den/der TH angestrebten Erfolgs keinerlei Zusicherungen und/oder Garantien. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hinsichtlich des angestrebten Ziels hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des/der TH und dem teilnehmenden Hund ab. GG gibt im Rahmen des Angebots Handlungsvorschläge für eine tierschutzgerechte Hundeerziehung, die nicht befolgt werden müssen.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Einzeltraining
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen GG und TH. Die vereinbarten Trainingstermine gelten als verbindlich und verpflichten den/die TH zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts. Mit der Anmeldung des/der TH werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Der/die am Training teilnehmende/r TH muss der/die eingetragene TH sein. Eine Teilnahme von Minderjährigen (z.B. Kinder) ist ausschließlich in Anwesenheit des/der TH möglich. Gültigkeit: Basis-Paket 2 Monate ab erster Trainingseinheit, Basis-Paket Plus 3 Monate ab erster Trainingseinheit, Ausbildung Adult und Ausbildung Welpen und Junghunde 6 Monate ab erster Trainingseinheit. Die Trainingstermine müssen innerhalb dieses Zeitraums absolviert werden, ansonsten erlischt der Anspruch. Eine Rückerstattung / Ersatzleistung ist nicht möglich.
3.2 Ausführservice / Dogwalking
Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach einem Kennenlerntermin und mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags. Die reguläre Auslaufzeit beträgt 1,5-2 Stunden pro Tag, GG behält es sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen (z.B. extremer Hitze oder Kälte, Hagel, Gewitter, Orkan) / nicht anzutreten (z.B. massives Glatteis, Unerreichbarkeit des Auslaufgebietes) oder die Auslaufzeit zu verschieben. Eine Erstattung der Tagespauschale erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn GG die Arbeit noch nicht angetreten hat. Die Anmeldung zum Ausführservice ist verbindlich. Geplante Urlaubszeiten und Abwesenheit des Betreuers werden spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich oder per Mail bekannt gegeben. Aufgrund möglicher unvorhersehbarer Hindernisse wie Krankheit des Betreuers, Autoschäden und ähnlichem kann der Ausführservice in Ausnahmefällen nicht garantiert werden.GG kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der/die TH vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Betreuung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Für das Herabsetzen der vertraglich vereinbarten Auslauftage gilt ebenfalls eine Frist von 6 Wochen. Eine Aufstockung der Auslauftage ist nur nach Absprache und vorhandener Kapazität möglich. Zu Beginn der Betreuung gilt für beide Vertragspartner eine Probezeit von drei Wochen, innerhalb derer eine vorzeitige Kündigung von beiden Seiten aus möglich ist. Jegliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3.3 Urlaubsbetreuung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach einer Probenacht des Hundes vor Betreuungsbeginn. Zwischen dem/der TH und GG wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. GG gewährleistet jedem in Verwahrung gegebenen Hund während der Vertragsdauer eine artgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichende Verpflegung, Wasser und Auslauf. GG verpflichtet sich, den Hund individuell und artgerecht zu betreuen, alles zum Wohl des Hundes zu tun, um die Trennung zu erleichtern sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen zu beachten und zu befolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des/der TH zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Tieres.
Die Räumlichkeiten wurden von der Amtstierärztin geprüft und für die Aufnahme von max. 2 Hunden genehmigt. Der/die TH konnte die Räumlichkeiten vorab besichtigen. Er/sie erklärt sich ausdrücklich mit dem Zustand der Einrichtung als einverstanden. Der/die TH wurde über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung eingehend informiert. Eine Unterbringung des Hundes mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen von GG, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des/der TH. In letzter Instanz liegt die Entscheidung über die Verträglichkeit des bei GG abgegebenen Hundes bei GG.
GG ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Hundes zu klären. GG verlässt sich auf die Angaben des/der TH, die bei diesem Vertragsschluss gemacht wurden sowie auf die Eintragungen im Impfpass. Der Vertragspartner / Besitzer des Hundes erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er Eigentümer und Halter des Hundes ist. Der/die TH versichert, dass seine/ihre Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
§ 4 Teilnahmebedingungen
Für alle Angebote (Training, Ausführservice/Dogwalking, Urlaubsbetreuung) gelten für jeden Hund folgende Voraussetzungen:
– eine gültige Haftpflichtversicherung
– einen gültigen Impfschutz (Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose)
– Mikrochip-ID
– Freiheit von ansteckenden Krankheiten und Parasiten
– nur für Urlaubsbetreuung: aktuelles tierärztliches Testergebnis inkl. Giardien zum Betreuungsbeginn
Die Vorlage der vorstehenden Dokumente (Impfausweis, Nachweis Haftpflichtversicherung, …) hat spätestens bei Beginn des Angebots zu erfolgen.
§ 5 Haftung
GG übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sachschäden und/oder Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. GG übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden. Jede Teilnahme der TH und teilnehmenden Hunde am Training, Ausführservice, Betreuung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Sie sind nicht durch GG zusätzlich versichert und nehmen auf eigene Gefahr teil. Der/die TH übernimmt die alleinige Haftung für seinen/ihre Hunde. Dies gilt auch, wenn er auf Veranlassung von GG handelt. Ausgenommen ist hiervon nur die Haftung für vorsätzliches Handeln. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von GG genutzt werden. Soweit es für den Ausbildungszweck notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, weist GG ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin.
Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden TH und Tiere an den Trainingsstunden, am Ausführservice, Betreuung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Alle Begleitpersonen, Familienmitglieder oder andere am Training, Ausführservice, Betreuung teilnehmenden Personen des/der TH sind durch den/der TH auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
Der/die TH bleibt Eigentümer/in im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein/ihr Tier frei von ansteckenden Krankheiten & Parasiten ist. GG muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall, Verhaltensauffälligkeiten und körperliche Beschwerden (z.B. akute Lahmheit) informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der/die TH (z.B. Behandlungskosten anderer teilnehmender Hunde).
Läufige Hündinnen können nur nach Vereinbarung teilnehmen.Sollte der/die TH die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und angezeigt werden, so übernimmt GG für die Folgen eines Deckaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des/der TH.
Hält GG bei eventuellen Unfällen oder Notfällen oder auftretenden Krankheitsanzeichen eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so hat der/die TH die Kosten der Behandlung, im vollen Umfang zu tragen.
Hat der /die TH zugestimmt, dass sein Hund beim Gassigehen ohne Leine gehen darf, ist er sich den damit verbundenen Risiken bewusst, die bei dem Freilauf passieren können. Im Schadensfall kann er/sie keine Ansprüche an GG richten. GG haftet nicht bei Unglücksfällen, die beim Weglaufen des Hundes oder bei Spielverletzungen oder Raufe- und Beißereien entstehen. GG haftet nicht für Erkrankungen oder Verletzungen des zu betreuenden Hundes, egal ob diese durch den Hund selbst oder durch fremde Tiere entstanden sind. Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zu einer tierspezifischen Gefahr (z.B. Beißen des Hundes gegenüber der betreuenden Person) ist ein weiterer Aufenthalt aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar. Der/die TH ist nach entsprechender Information verpflichtet, den Hund schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist GG im Interesse des Eigenschutzes berechtigt, den Hund in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung der betreuenden Person ausgeschlossen wird. GG übernimmt keine Haftung für das Ableben des Hundes. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wie z.B. Leinen, Halsbänder, Decken wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Zahlungen
Aktuelle Preise aller Angebote sind auf der Homepage zu finden oder werden auf Anfrage mündlich oder schriftlich mitgeteilt.
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Der Betrag des gebuchten Angebots ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen (Zahlung bevorzugt per Überweisung).
Die Rechungstellung eines gebuchten Trainingspakets erfolgt nach der ersten Trainingseinheit.
Der Ausführservice / Dogwalking wird über Monatspauschalen gebucht, die fortlaufend zu zahlen sind, auch wenn gebuchte Auslauftage nicht in Anspruch genommen werden. (z.B. Urlaub der TH).
Die Monatspauschale gilt für den gesamten Monat vom ersten bis zum letzten Tag eines jeden Monats, an gesetzlichen Feiertagen findet kein Ausführservice statt. Nicht zu zahlen sind Urlaubs,- und Krankheitstage von GG. Diese werden, in dem jeweiligen Zeitraum, aus der Monatspauschale heraus gerechnet, bzw. bereits geleistete Zahlungen mit dem darauffolgenden Monat verrechnet.
Beim Angebot der Urlaubsbetreuung erfolgt die Rechnungstellung vor Beginn der Betreuung. Der Betrag für die gesamte Dauer der Betreuung ist vor Betreuungsbeginn zu begleichen. Bei vorzeitiger Abholung des Hundes erfolgt keine Erstattung der Betreuungskosten.
§ 7 Absagen & Kündigung – Rücktritt durch den/der TH
7.1 Trainingsstunden und Telefonberatung
Eine Absage oder Verschiebung einer Trainingsstunde oder Telefonberatung muss zwingend mindestens 24 Stunden vorher durch den/der TH erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die gebuchte Trainingsstunde oder Telefonberatung zu 100% in Rechnung gestellt. Absagen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe können nicht berücksichtigt werden. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch durch den/der TH ist die Gebühr ebenfalls in vollem Umfang zu entrichten. Eine Rückzahlungspflicht entfällt, zudem entsteht kein Anspruch auf Minderung der Gebühr oder Ersatz der Trainingsstunde. Verspätungen des/der TH zu den Trainingsstunden oder Telefonberatung gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer Minderung der Gebühr.
7.2 Ausführservice / Dogwalking
Die vereinbarten Monatspauschalen sind fortlaufend zu zahlen, auch wenn der Service nicht in Anspruch genommen wird.
7.3 Urlaubsbetreuung
Da dieses Angebot für GG einen erhöhten planerischen Aufwand bedeutet und die Kapazität der Urlaubsbetreuung auf max. 2 Hunde begrenzt ist, gelten folgende Bedingungen: Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Abgabetermin ist ein Entschädigungsaufwand wie folgt zu entrichten: bis einschließlich 21 Tage vor Abgabetermin 40% pro Hund, zwischen einschließlich 20 und einschließlich 14 Tage vor Abgabetermin 60% pro Hund, zwischen einschließlich 13 und einschließlich 4 Tage vor Abgabetermin 80% pro Hund und ab einschließlich 3 Tage davor 95% pro Hund vom vereinbarten Betrag. Bei Nichtabsagen/Nichterscheinen am Abgabetermin 100% pro Hund vom vereinbarten Betrag. Bei Zahlungsverzug behält sich GG vor, Bearbeitungsgebühren für Mahnungen zu erheben.
§ 8 Absagen & Kündigung – Rücktritt durch GG
Bei Absage durch GG werden Ersatzleistungen gewährt oder bereits entrichtete Gebühren voll erstattet. GG behält sich vor, TH mit störenden oder mit für andere TH gefährdenden Verhalten von der Teilnahme an den Angeboten auszuschließen und von dem Vertrag zurückzutreten. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Ausgefallene Stunden aufgrund von Unwetter entfallen ersatzlos.
§ 9 Zustimmung AGB
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit GG und durch Abgabe von Anmeldungen sowohl auf (fern-) mündlichem, wie schriftlichem, wie auch elektronischem Wege, wird ihnen vollumfänglich zugestimmt. Mit Zustimmung kommt auch der Vertrag zustande.
§ 10 Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Melanie Bochmann
Tichauer Str. 40
13125 Berlin
info@gut-gefuehrt.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der/die TH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, ist insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 11 Bildmaterial
Der/die TH erklärt sich damit einverstanden, dass GG alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit GG erstellt wurden, für Werbezwecke (z.B. Homepage, Flyer, soziale Netzwerke) nutzt und verwenden darf. Erstellt der/die TH selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit GG entstehen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GG nicht verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von GG. GG kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
§ 13 Schlussbestimmung
GG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Der/die TH wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.
Stand: Januar 2024
Gerichtsstand ist Berlin